Das Bildungspaket - Der Staat zahlt DEINEN Beitrag
Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Sie können zu diesem Zweck bei den zuständigen unten aufgeführten Stellen zusätzliche Leistungen beantragen. Dazu gehört. u.a. auch die Übernahme der Mitgliedsbeiträge in Höhe von bis zu 10 Euro je Monat für Sportvereine.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.
Der 1.FC Berlin 06 e.V. unterstützt seine neuen und bestehenden Mitglieder bei diesem Verfahren und gibt entsprechende Hilfestellungen. Die Angaben werden natürlich absolut vertraulich behandelt.
Nachfolgend werden die wichtigsten Eckpunkte der Beantragung des Bildungspaketes erläutert. Sollten Sie noch weitere Fragen zum Bildungspaket haben, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Kassenwart (
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)
In Berlin soll die Gewährung dieser Leistungen schnell und unbürokratisch erfolgen. Deshalb ist jene Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden.
Dort muss einmalig ein grundsätzlicher Antrag auf Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ gestellt werden. Den Antrag finden Sie unten im Download-Bereich. Anschließend wird der sogenannte „berlinpass“ ausgehändigt, der als Nachweis gilt. Klicken Sie auf das Bild, um weitere Informationen direkt von der Senatsverwaltung zu erhalten.
Mit dem berlinpass bekommen alle, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, vergünstigten Eintritt u.a. bei Kultur, Sport und Freizeit. Der Pass im Scheckkartenformat ist wie ein Schlüssel: Er öffnet den Zugang zu zahlreichen öffentlichen sowie privaten Veranstaltungen oder Einrichtungen.
Folgende Anlaufstellen sind für den Antragsteller relevant:
2.Angaben zum derzeitigen Leistungsbezug ausfüllen
3.Allgemeine Angaben zur Person ausfüllen
4.Abschnitt VI ausfüllen und dort "1.FC Berlin 06 e.V." als Verein sowie den Beitrag ergänzen
5.Das Formular entsprechend unterschreiben
6.Beim 1.FC Berlin 06 e.V. den Nachweis über die Beitragshöhe beim Kassenwart (
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) anfordern und folgende Angaben mitteilen:
Mitgliedsname für den der Antrag erstellt wird
Postanschrift zur Zustellung des Nachweises
Behörde, wo der Antrag gestellt wird.
7.Der Kassenwart schickt Ihnen unverzüglich per Post den Nachweis über die Mitgliedschaft und die Beitragshöhe
8.Den Antrag und den Mitglieds-/Beitragsnachweis zusammen beim zuständigen Amt einreichen
9.Fertig :-)
Nach erfolgreicher Beantragung erhält der 1.FC Berlin 06 den fälligen Beitrag vom zuständigen Amt - auch rückwirkend! Bis zur Entscheidung über den Antrag stellen wir keine Zahlungserinnerungen.